Die Brandschutz-Rohrabschottung ist gemäß DIN 4102/Teil 11 geprüft und weist eine Zuordnung in die Feuerwiderstandsklasse R90 bzw. R120 auf. Ein Verwendbarkeitsnachweis in Form einer Allgemeinen Bauartgenehmigung bzw. Zulassung wird geführt.
Der Nachweis der Dauerhaftigkeit des Baustoffes ist durch Eigen- und Fremdüberwachung nachgewiesen.
Das System ist geeignet sein für nichtbrennbare Rohre aus Stahl oder Edelstahl.
Der Einbau ist für Massivwände mit min. 200 mm bzw. 300 mm Stärke geeignet, in denen ein Mauerrohr eingelassen wurde.
Der Abstand bis zur ersten Halterung des Medienrohrs kann bis zu 8 m auf jeder Wandseite betragen. Eine Streckenisolierung wird beidseitig installiert.
Rohraußendurchmesser:
max. 406,4 mm, bei einer Massivwandstärke von min. 200 mm
max. 813,0 mm, bei einer Massivwandstärke von min. 300 mm
Rohrwandstärken und Isolierungsdimensionen gemäß Verwendbarkeitsnachweis.
Rohrabschottungssystem:
G+H PYROTAM®-SH
Allgemeines Bauartgenehmigung der Rohrabschottung Z-19.53-2286
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Komponenten Z-19.17-2099
G+H PYROTAM®-SH